Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Verträge über Lieferungen und Leistungen der LAC Laser Add Center GmbH („Auftragnehmer“) gegenüber Kunden, die Unternehmer i. S. d. § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind („Auftraggeber“).

1.2 Diese AGB gelten auch für Auskünfte und Beratungen im Zusammenhang mit der Vertragsanbahnung sowie für zukünftige Geschäftsbeziehungen, ohne dass es eines erneuten Hinweises bedarf.

1.3 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung nicht ausdrücklich widerspricht. Im Einzelfall abweichende Vereinbarungen bedürfen der Textform (z. B. E-Mail) oder Schriftform, sofern gesetzlich erforderlich.

1.4 „Druckdaten“ sind vom Auftraggeber bereitgestellte digitale Daten/Dateien (z. B. CAD/STL/STEP u. ä.) sowie begleitende Spezifikationen (Material, Toleranzen, Oberflächen, Nachbearbeitung, Stückzahlen, Liefertermine).

2. Vertragsschluss / Bestellwege

2.1 Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.

2.2 Bestellweg 1 – Kontaktanfrage (z. B. Kontaktformular/E-Mail/Telefon): Eine Kontaktanfrage ist unverbindlich. Nach Prüfung der Machbarkeit unterbreitet der Auftragnehmer dem Auftraggeber ein Angebot. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn der Auftraggeber das Angebot in Textform (z. B. E-Mail) annimmt („Bitte bauen/fertigen Sie das.“) und der Auftragnehmer die Annahme bestätigt oder mit der Leistungserbringung beginnt.

2.3 Bestellweg 2 – Direktauftrag über 3Shape: Übermittelt der Auftraggeber (insbesondere Dentallabore) einen Auftrag über 3Shape einschließlich der zur Fertigung erforderlichen Spezifikationen und Druckdaten, gilt dies als verbindliches Angebot zum Vertragsschluss. Der Vertrag kommt zustande, sobald der Auftragnehmer den Auftrag annimmt – entweder durch (i) elektronische Auftragsbestätigung (Textform ausreichend) oder (ii) Erfassung des Auftrags im System bzw. Beginn der Fertigung/Leistungserbringung.

2.4 Bestellweg 3 – Direktauftrag über Uploadportal (OWLLAB): Die Registrierung/Erstellung eines Benutzerkontos im Uploadportal begründet noch keinen Vertrag. Lädt der Auftraggeber nach Login einen Auftrag einschließlich der zur Fertigung erforderlichen Spezifikationen und Druckdaten hoch, gilt dies als verbindliches Angebot zum Vertragsschluss. Der Vertrag kommt zustande, sobald der Auftragnehmer den Auftrag annimmt – entweder durch (i) elektronische Auftragsbestätigung (Textform ausreichend) oder (ii) Erfassung des Auftrags im System bzw. Beginn der Fertigung/Leistungserbringung.

2.5 Preis/Leistungsumfang:
a) Kontaktanfrage/Angebot (Ziff. 2.2): Preis und Leistungsumfang richten sich nach dem Angebot des Auftragnehmers. Der Preis gilt als vereinbart, sobald der Auftraggeber das Angebot annimmt und der Vertrag nach Ziff. 2.2 zustande kommt.
b) Direktaufträge über 3Shape/Uploadportal (Ziff. 2.3 und 2.4): Mit Absendung des Direktauftrags bestätigt der Auftraggeber, dass die zum Zeitpunkt des Absendens gültigen Preise und Leistungsparameter der zwischen den Parteien geltenden Preislogik/Preisliste Anwendung finden, soweit nicht abweichende Sonderkonditionen vereinbart sind. Als Preisliste gilt insbesondere die jeweils zum Zeitpunkt der Übermittlung des Direktauftrags auf der Website des Auftragnehmers veröffentlichte Preisliste (z. B. Menüpunkt „Preise“). Ist der Preis oder Leistungsumfang aufgrund besonderer Anforderungen (z. B. Sondermaterial, besondere Nacharbeit) oder unvollständiger/unklarer Spezifikation nicht eindeutig bestimmbar, wird der Auftragnehmer vor Annahme eine Preisbestätigung/ein Angebot in Textform übermitteln; der Vertrag kommt in diesem Fall erst mit Zustimmung des Auftraggebers zustande.

2.6 Sofortbeginn / Änderungen / Stornierungen: Bei Direktaufträgen kann der Auftragnehmer nach Annahme unmittelbar mit der Fertigung beginnen. Änderungen, Stornierungen oder Unterbrechungen nach Annahme sind nur nach Maßgabe von Ziff. 4 möglich und können zusätzliche Kosten auslösen.

2.7 Der Auftragnehmer ist berechtigt, Aufträge vor Annahme zu prüfen und ohne Angabe von Gründen abzulehnen oder Rückfragen zu stellen (z. B. bei unklaren Spezifikationen) oder von angemessenen Mitwirkungsleistungen, Freigaben oder Sicherheiten (z. B. Vorkasse) abhängig zu machen.

3. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

3.1 Der Auftraggeber stellt alle zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Spezifikationen und Druckdaten vollständig, richtig und rechtzeitig bereit.

3.2 Der Auftraggeber ist verantwortlich für die technische und fachliche Eignung der Druckdaten (insbesondere Passung, Maßhaltigkeit, Konstruktion, Materialvorgaben, Toleranzen) sowie für die Kompatibilität mit dem vorgesehenen Einsatz. Der Auftragnehmer schuldet – sofern nicht ausdrücklich vereinbart – keine Konstruktions-, Entwicklungs- oder Plausibilitätsprüfung der Druckdaten.

3.3 Der Auftragnehmer ist berechtigt, Rückfragen zu stellen, wenn Spezifikationen oder Druckdaten unklar, unvollständig oder widersprüchlich sind oder wenn aus fachlichen/technischen Gründen Klärungsbedarf besteht. Soweit der Beginn der Fertigung oder die Einhaltung eines gewünschten Liefertermins von einer Klärung abhängt, verlängern sich vereinbarte Leistungs-/Lieferfristen um den Zeitraum zwischen Rückfrage und vollständiger Klärung (Mitwirkungsverzug).

3.4 Erreichbarkeit / Mitwirkungsverzug: Der Auftraggeber stellt sicher, dass ein zuständiger Ansprechpartner für Rückfragen erreichbar ist. Kann der Auftraggeber erforderliche Klärungen nicht rechtzeitig liefern oder ist er nicht erreichbar, ist der Auftragnehmer berechtigt, (i) die Fertigung bis zur Klärung auszusetzen und/oder (ii) einen neuen Liefertermin zu benennen. Weitergehende Rechte (z. B. Vergütung von Zusatzaufwand) bleiben unberührt.

3.5 Soweit eine Freigabe (z. B. Maß-/Designfreigabe, Musterfreigabe) ausdrücklich vereinbart ist, beginnt die Leistungs-/Lieferfrist erst nach erteilter Freigabe.

3.6 Der Auftraggeber sichert zu, dass er zur Überlassung der Druckdaten berechtigt ist und keine Rechte Dritter (insbesondere Urheber-, Design-, Patent- oder sonstige Schutzrechte) verletzt. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Datenüberlassung oder Spezifikation beruhen.

3.7 Der Auftraggeber hat geeignete Maßnahmen zu treffen, um direkt identifizierende Patientendaten zu vermeiden (siehe Ziff. 13).

4. Leistungsänderungen / Zusatzaufwand / Stornierung

4.1 Änderungen der Spezifikation, nachträgliche Datenänderungen, Eilaufträge, zusätzliche Prüfungen, Nacharbeiten oder wiederholte Fertigungen aufgrund fehlerhafter Druckdaten sind gesondert zu vergüten.

4.2 Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber über absehbaren Mehrbedarf informieren, soweit dies zumutbar ist.

4.3 Stornierung / Unterbrechung von Aufträgen:
a) Kontaktanfrage/Angebotsauftrag (Ziff. 2.2): Eine Stornierung ist nur mit Zustimmung des Auftragnehmers möglich. Hat der Auftragnehmer mit der Leistungserbringung noch nicht begonnen, wird der Auftragnehmer einer Stornierung in der Regel zustimmen.
b) Direktaufträge (3Shape/Uploadportal, Ziff. 2.3 und 2.4): Da der Auftragnehmer nach Annahme unmittelbar mit der Fertigung beginnen kann, sind Stornierungen nur möglich, solange der Auftrag noch nicht in Produktion überführt wurde. Der Auftraggeber kann eine Stornierung unverzüglich in Textform erklären; der Auftragnehmer teilt mit, ob die Fertigung bereits begonnen hat.

4.4 Kostenfolge bei Stornierung nach Fertigungsbeginn: Hat die Fertigung bereits begonnen, trägt der Auftraggeber die bis dahin angefallenen, nachweisbaren Kosten (insbesondere Materialkosten, Rüst-/Maschinenzeiten, Arbeitszeit, Nacharbeit sowie ggf. bereits beauftragte Fremdleistungen/Versandkosten). Bereits gefertigte (Teil-)Leistungen können dem Auftraggeber nach Wahl des Auftragnehmers ausgeliefert werden.
Fertigungsbeginn ist insbesondere die Überführung des Auftrags in die Produktionswarteschlange/den Maschinenjob (z. B. „Job-Queue“) oder der tatsächliche Start des Fertigungsprozesses.

5. Preise / Kostenvoranschläge

5.1 Preise ergeben sich aus der individuellen Vereinbarung, ansonsten aus der jeweils gültigen Preisliste, die auf der Website des Auftragnehmers (z. B. Menüpunkt „Preise“) eingesehen werden kann. Alle Preise verstehen sich in Euro zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.

5.2 Kostenvoranschläge berücksichtigen nur vorhersehbare Aufwendungen und sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich erteilt und ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.

5.3 Bei nicht als verbindlich gekennzeichneten Kostenvoranschlägen ist der Auftragnehmer berechtigt, Preise entsprechend tatsächlichen Kostensteigerungen (z. B. Material, Energie, Zulieferer) bis zu 20 % zu erhöhen. Bei darüber hinausgehenden Erhöhungen erfolgt vor Beginn der Arbeit eine Abstimmung.

5.4 Einwendungen gegen Rechnungen sind innerhalb von 4 Wochen ab Zugang der Rechnung in Textform geltend zu machen.

6. Zahlungsbedingungen / Verzug

6.1 Zahlung nach Rechnung: Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber nach Leistungserbringung (insbesondere nach Lieferung/Abnahme, soweit anwendbar) eine Rechnung. Rechnungen können in Textform (z. B. per E-Mail als PDF) übermittelt werden. Sofern nicht anders vereinbart, sind Rechnungen innerhalb von 20 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.

6.2 Bei Verzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen (§ 288 BGB) für Unternehmergeschäfte sowie die gesetzliche Verzugspauschale (§ 288 Abs. 5 BGB) in Höhe von 40,00 EUR.

6.3 Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei wiederholtem Zahlungsverzug oder begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers angemessene Sicherheiten zu verlangen und/oder weitere Leistungen von Vorauszahlung abhängig zu machen.

6.4 Aufrechnungen sind nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Zurückbehaltungsrechte bestehen nur aus demselben Vertragsverhältnis.

7. Termine / Lieferfristen / Versand / Gefahrübergang

7.1 Termine und Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn sie vom Auftragnehmer ausdrücklich als verbindlich bestätigt wurden.

7.2 Lieferfristen beginnen erst, wenn der Auftraggeber alle erforderlichen Mitwirkungen erbracht hat (Ziff. 3), insbesondere wenn Spezifikationen vollständig vorliegen und Rückfragen vollständig geklärt sind.

7.3 Ereignisse höherer Gewalt und sonstige nicht vom Auftragnehmer zu vertretende Leistungshindernisse (z. B. Lieferkettenstörungen, behördliche Maßnahmen, Arbeitskämpfe, Energieausfall) verlängern Fristen um die Dauer der Störung zzgl. angemessener Anlaufzeit.

7.4 Versand: Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt der Versand über den Kurierdienstleister go! auf Kosten des Auftraggebers. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen, soweit diese dem Auftraggeber zumutbar sind.

7.5 Abholung: Eine Abholung durch den Auftraggeber ist nach vorheriger Abstimmung möglich.

7.6 Gefahrübergang: Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung geht mit Übergabe der Ware an den Frachtführer/Transporteur (insbesondere go!) auf den Auftraggeber über.

8. Abnahme / Untersuchungs- und Rügepflicht

8.1 Soweit Werkleistungen vorliegen, ist der Auftraggeber zur Abnahme verpflichtet, sobald die Leistung vertragsgemäß erbracht wurde.

8.2 Der Auftraggeber hat die Leistung unverzüglich nach Empfang zu untersuchen und Mängel entsprechend § 377 HGB anzuzeigen.

8.3 Offensichtliche Mängel sind spätestens innerhalb von 5 Werktagen nach Lieferung in Textform anzuzeigen. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung anzuzeigen.

8.4 Bei Passungenauigkeiten oder Maßabweichungen sind zur Prüfung die aktuellen Unterlagen/Datenstände sowie ggf. Modelle/Referenzteile bereitzustellen.

9. Gewährleistung / Nacherfüllung

9.1 Bei Mängeln leistet der Auftragnehmer nach eigener Wahl Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Neuherstellung/Ersatz.

9.2 Schlägt die Nacherfüllung nach zwei Versuchen fehl oder ist sie unzumutbar, kann der Auftraggeber die gesetzlichen Rechte (Minderung, Rücktritt, Schadensersatz) geltend machen; Schadensersatz nur nach Maßgabe von Ziff. 10.

9.3 Für Mängel, die auf fehlerhaften/unvollständigen Druckdaten, Spezifikationen oder vom Auftraggeber beigestellten Materialien/Teilen beruhen, besteht keine Gewährleistung.

9.4 Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Ablieferung/Abnahme, soweit gesetzlich zulässig.

9.5 Mitwirkung bei Reklamationen: Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer bei der Mängelprüfung und Nacherfüllung angemessen zu unterstützen und insbesondere die für die Prüfung erforderlichen Informationen und Unterlagen (z. B. relevanter Datenstand/Dateiversion, Spezifikationen, Mess-/Prüfprotokolle, Fotos, Referenzteile/Modelle) zur Verfügung zu stellen. Soweit zur Prüfung erforderlich, ist dem Auftragnehmer die Untersuchung der mangelhaften Teile zu ermöglichen; Versandkosten/Transport werden – sofern nicht anders vereinbart – vom Auftraggeber getragen.

10. Haftung

10.1 Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften (z. B. Produkthaftungsgesetz).

10.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Haftung ist der Höhe nach begrenzt auf den Netto-Auftragswert des betroffenen Auftrags.

10.3 Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen. Eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden und entgangenen Gewinn ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.

10.4 Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.

11. Eigentumsvorbehalt

11.1 Gelieferte Waren/Teile bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung Eigentum des Auftragnehmers.

11.2 Der Auftraggeber ist bis zum Eigentumsübergang zur ordnungsgemäßen Verwendung im gewöhnlichen Geschäftsgang berechtigt; Verpfändungen/Sicherungsübereignungen sind unzulässig.

12. Rechte an Druckdaten / Vertraulichkeit

12.1 Der Auftraggeber behält alle Rechte an seinen Druckdaten. Der Auftraggeber räumt dem Auftragnehmer das einfache, nicht übertragbare Recht ein, die Druckdaten ausschließlich zur Vertragserfüllung zu nutzen.

12.2 Der Auftragnehmer behandelt Druckdaten, Spezifikationen und sonstige als vertraulich gekennzeichnete Informationen vertraulich und verwendet sie nur zur Vertragserfüllung. Gesetzliche Offenlegungspflichten bleiben unberührt.

12.3 Eine Herausgabe von Arbeitsunterlagen/Datensätzen erfolgt nur, soweit vereinbart.

13. Datenschutz / Patientendaten / AVV

13.1 Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten im Rahmen der Vertragsdurchführung. Nähere Informationen ergeben sich aus der Datenschutzerklärung auf der Website des Auftragnehmers.

13.2 Patientendaten / Datenminimierung (Dentallabore): Der Auftraggeber (Dentallabor) stellt sicher, dass in Druckdaten und Begleitinformationen keine direkt identifizierenden Patientendaten (z. B. Name, Geburtsdatum, Versicherungsnummer, Anschrift) übermittelt werden, auch nicht in Dateinamen oder Freitextfeldern. Es sind ausschließlich Fall-/Auftragsnummern oder pseudonymisierte Kennungen zu verwenden.

13.3 Soweit im Einzelfall patientenbezogene Daten verarbeitet werden (insbesondere bei möglichen besonderen Kategorien i. S. d. Art. 9 DSGVO), können die Parteien eine Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV) nach Art. 28 DSGVO schließen (z. B. die bereitgestellte „Mini-AVV“).

14. Erfüllungsort / Gerichtsstand / Schlussbestimmungen

14.1 Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist der Sitz des Auftragnehmers, sofern nichts Abweichendes vereinbart ist.

14.2 Gerichtsstand ist – soweit zulässig – der Sitz des Auftragnehmers.

14.3 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

14.4 Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform (z. B. E-Mail), soweit nicht gesetzlich Schriftform vorgeschrieben ist.

14.5 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.